Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, so das Bundesverfassungsgericht Das Gericht ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.
Wie hoch der Zinssatz sein darf, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht festgelegt. Es ist jetzt Sache des Gesetzgebers, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.

