Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen ist seit heute in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.

Hingegen müssen Ungeimpfte und Nicht- Genesene wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

(Deutschlandfunk-Text-Nachrichten)